Die im Eigenkapital erfassten latenten Steuern resultieren aus den Pensionsrückstellungen (Anwendung IAS 19). Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere Angaben im Abschnitt E.15 „Eigenkapital“. Aktive latente Steuern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren ins- besondere aus höheren Steuerwerten in Ergänzungsbilanzen aus Unternehmenszusammen- schlüssen in Vorjahren. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultieren insbesondere aus steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Droh- verlustrückstellungen und aus der Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Leasing-Verträgen. Passive latente Steuern im Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Unter- schieden durch aktivierte Leasing-Gegenstände. Es wird davon ausgegangen, dass sich passive latente Steuern in der Regel erst nach einem Jahr umkehren werden und demzufolge langfristig sind. Aktive und passive latente Steuern sind unter der Beachtung der Vorschriften nach IAS 12.74 saldiert worden. Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen wurden in Höhe der passiven latenten Steuern angesetzt. Darüber hinausgehende aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen wurden wertberichtigt. Darin enthalten sind aktive latente Steuern auf Zinsvorträge in Höhe von TEUR 8.863 (2013: TEUR 8.776), die auf Grund der Regelungen zur sogenannten Zins- schranke im deutschen Steuerrecht voraussichtlich permanent sind und daher abgewertet wur- den. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen vorgenommen, da die in die kombinierten Ab- schlüsse einbezogenen Gesellschaften nach der Umstrukturierung sämtliche Verlustvorträge nicht mehr nutzen können. In 2014 fand neben den beschriebenen Abwertungen bezüglich Zinsvorträgen eine entsprechende Abwertung aktiver latenter Steuern statt, da den umfangrei- chen Nachweispflichten zur Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern nicht in allen Bereichen vollumfänglich mit dem notwendigen Detaillierungsgrad nachgekommen werden konnte: latente Steuern aus gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 196 (2013: Gewerbesteuer TEUR 2.763, Körperschaftsteuer TEUR 4.446). 122 Geschäftsbericht 2014